CORONAREGELN

Frau trägt Maske im Fitnessstudio zum Schutz vor Corona in Hannover

Liebe Mitglieder,

Durch die neue Niedersächsische Corona-Verordnung ist das Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung in Fitnessstudios Pflicht!

Das heißt für euch, die Mund-Nasen-Bedeckung muss in folgenden Bereichen getragen werden:

  • beim Betreten und Verlassen des Studios,
  • in den Umkleiden,
  • auf der Fläche,
  • im Bistro (mit Ausnahme von Verzehr von Kaffee und Co.),
  • auf den Gängen
    im Sauna Bereich (gilt nicht in der Sauna),
  • auf den Toiletten,

Beim Trainieren und bei der Benutzung der Geräte gilt keine Maskenpflicht, solange der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen eingehalten wird.

Bei Kursangeboten darf die Gruppengröße 60 Personen auch überschreiten, wenn die Kontaktdaten der Sportler erhoben und dokumentiert werden.

Weiterhin gilt, dass das Fitnessstudio nur gesund betreten werden darf und dass die Geräte nach Nutzung desinfiziert werden müssen. Darüber hinaus ist das Training nur mit einem Handtuch als Unterlage durchzuführen.

Duschen und Umkleideräume dürfen genutzt werden. Auch Solarien, Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen dürfen wieder öffnen. Die vollständige ‚Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus‘ haben wir hier als PDF für Sie verlinkt.